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WEG Verwaltung

Mehr als Verwaltung: Orientierung, Überblick, Sicherheit.

Verwaltungsarbeit am Schreibtisch

Unsere Services rund um WEG-Verwaltung:

Eine WEG ist eine Wohneigentümergemeinschaft, in der mehrere Eigentümer (Kapitalanleger) eine oder mehrere Wohneinheiten besitzen. Eine WEG ist verpflichtet, sich entweder durch die Eigentümergemeinschaft oder eine Hausverwaltung verwalten zu lassen.

Verwaltung anfragen (WEG Verwaltung)

8 Leistungen im Überblick

§ 27 Abs. 1 WEG

Der Verwalter ist nach § 27 Abs.1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen.

Durchführung von Eigentümerversammlungen und Führung eines Beschlussbuches

Jährlich muss der Verwalter die Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung einladen. Dort werden wichtige Punkte besprochen und beschlossen. Darunter zählen Vereinsversammlung; Neuerungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplanung, größere Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung Fassade, Austausch Fenster), und Sonderwünsche von Eigentümern (Carport, Balkon, etc.).
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Für alles, was die Gemeinschaft betrifft, erfolgt eine Auflistung aller Beschlüsse numerisch fortlaufend geordnet
Wir übernehmen die Nacharbeit der Eigentümersammlung, alle Protokolle

Erstellung einer Jahresabrechnung sowie eines Wirtschaftsplanes

Es wird geschätzt und kalkuliert, welche Kosten auf die WEG durch Preiserhöhungen oder kleinere Instandhaltungsmaßnahmen im Folgejahr zukommen.

WEG nach außen vertreten und Dienstleistungsverträge abschließen

Mit Verwaltervollmacht können Dienstleister aller Art beauftragt werden, Auskünfte erhalten oder erteilt werden.
Dienstleistungsverträge sind beispielsweise Hausrat, Heizungswartungsfirmen, Versorger (Gas, Strom), Versicherungen

Überprüfung der ausgeführten Arbeiten der Handwerker (Beauftragung der Überprüfung an Dritte)

bei größeren Arbeiten, z.B. Fassadensanierung, Balkonanbau, Dachsanierung, etc.

Einziehen der Hausgelder und Hausgeldrückstände anmahnen
Objektbegehungen

Prüfung Bauzustand und Prüfung eventueller Schäden

Koordinierung von Versicherungsschäden am Objekt

Bedeutet, Schaden wird bekannt gegeben, an Versicherung weitergegeben, mit Versicherung und ggf. Gutachter abgestimmt und Mietausfälle geltend gemacht (wenn Wohnbereich unbewohnbar wird)

Weitere Leistungen

Miethaus­verwaltung Sonder­eigentums­verwaltung

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