WEG Verwaltung
Mehr als Verwaltung: Orientierung, Überblick, Sicherheit.
Unsere Services rund um WEG-Verwaltung:
Eine WEG ist eine Wohneigentümergemeinschaft, in der mehrere Eigentümer (Kapitalanleger) eine oder mehrere Wohneinheiten besitzen. Eine WEG ist verpflichtet, sich entweder durch die Eigentümergemeinschaft oder eine Hausverwaltung verwalten zu lassen.
8 Leistungen im Überblick
§ 27 Abs. 1 WEG
Der Verwalter ist nach § 27 Abs.1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen.
Durchführung von Eigentümerversammlungen und Führung eines Beschlussbuches
Jährlich muss der Verwalter die Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung einladen. Dort werden wichtige Punkte besprochen und beschlossen. Darunter zählen Vereinsversammlung; Neuerungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplanung, größere Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung Fassade, Austausch Fenster), und Sonderwünsche von Eigentümern (Carport, Balkon, etc.).
Für alles, was die Gemeinschaft betrifft, erfolgt eine Auflistung aller Beschlüsse numerisch fortlaufend geordnet
Wir übernehmen die Nacharbeit der Eigentümersammlung, alle Protokolle
Erstellung einer Jahresabrechnung sowie eines Wirtschaftsplanes
Es wird geschätzt und kalkuliert, welche Kosten auf die WEG durch Preiserhöhungen oder kleinere Instandhaltungsmaßnahmen im Folgejahr zukommen.
WEG nach außen vertreten und Dienstleistungsverträge abschließen
Mit Verwaltervollmacht können Dienstleister aller Art beauftragt werden, Auskünfte erhalten oder erteilt werden.
Dienstleistungsverträge sind beispielsweise Hausrat, Heizungswartungsfirmen, Versorger (Gas, Strom), Versicherungen
Überprüfung der ausgeführten Arbeiten der Handwerker (Beauftragung der Überprüfung an Dritte)
bei größeren Arbeiten, z.B. Fassadensanierung, Balkonanbau, Dachsanierung, etc.
Objektbegehungen
Prüfung Bauzustand und Prüfung eventueller Schäden
Koordinierung von Versicherungsschäden am Objekt
Bedeutet, Schaden wird bekannt gegeben, an Versicherung weitergegeben, mit Versicherung und ggf. Gutachter abgestimmt und Mietausfälle geltend gemacht (wenn Wohnbereich unbewohnbar wird)
Weitere Leistungen
Miethausverwaltung Sondereigentumsverwaltung