Sondereigentumsverwaltung

Ihre Immobilie verdient unseren modernen Touch

Unsere Services rund um Sondereigentumsverwaltung

Verwaltung einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft, die vom jeweiligen Wohnungseigentümer gesondert beauftragt wird.

Korrespondenz mit den Mietern

Ansprechpartner für den Mieter in allen Anliegen, z.B. Reparaturen, Mängel, Zahlungsschwierigkeiten, etc.

Abwicklung der Mietkaution

die Kaution wird hinterlegt und bis zur Auflösung des Mietvertrags auf dem Konto einbehalten (als Kautionskonto, Sparkonto, Versicherung, usw.)

Wohnungsübergabe
Wohnungsabnahme
Kontrolle der Mietzahlungen und Forderungsmanagement

Buchhaltung für Mietzahlungen, Mahnläufe, usw.
Weiterberechnungen  

Erstellung der Betriebskostenabrechnung

Buchhaltung für Mietzahlungen, Mahnläufe, usw.
Weiterberechnungen  

Mieterhöhungen prüfen und durchführen
laufende Instandhaltung des Objektes sowiePlanung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Beauftragung kleinerer Reparaturen z.B. defekter Wasserhahn, Ausfall der Heizung, Fensterwartung, etc.  Instandhaltungsmaßnahmen wie jährliche Heizungswartung, Dachrinnenreinigung, Grünanlagenpflege, etc.  

Abschluss von Dienstleistungsverträgen

z.B. Hausmeisterdienste, Wartungsverträge, etc.  Buchhaltung des Objektes

Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten

Bedeutet, dass Dritte auf Ihrem Grundstück vor Gefahren durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden, beispielsweise Winterdienst, Stolperkanten auf Zugangswegen, Dachwartung, etc.

Koordinierung von Versicherungsschäden am Objekt

zwischen Versicherung, ausführenden Handwerksfirmen und Mieter

§ 27 Abs. 1 WEG

Der Verwalter ist nach § 27 Abs.1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen.

Durchführung von Eigentümerversammlungen und Führung eines Beschlussbuches

Jährlich muss der Verwalter die Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung einladen. Dort werden wichtige Punkte besprochen und beschlossen. Darunter zählen Vereinsversammlung; Neuerungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplanung, größere Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung Fassade, Austausch Fenster), und Sonderwünsche von Eigentümern (Carport, Balkon, etc.).

Für alles, was die Gemeinschaft betrifft, erfolgt eine  Auflistung aller Beschlüsse numerisch fortlaufend geordnet
Wir übernehmen die Nacharbeit der Eigentümersammlung, alle Protokolle  

Erstellung einer Jahresabrechnung sowie eines Wirtschaftsplanes

Es wird geschätzt und kalkuliert, welche Kosten auf die WEG durch Preiserhöhungen oder kleinere Instandhaltungsmaßnahmen im Folgejahr zukommen.

WEG nach außen vertreten und Dienstleistungsverträge abschließen

Mit Verwaltervollmacht können Dienstleister aller Art beauftragt werden, Auskünfte erhalten oder erteilt werden.
Dienstleistungsverträge sind beispielsweise Hausrat, Heizungswartungsfirmen, Versorger (Gas, Strom), Versicherungen

Überprüfung der ausgeführten Arbeiten der Handwerker (Beauftragung der Überprüfung an Dritte)

bei größeren Arbeiten, z.B. Fassadensanierung, Balkonanbau, Dachsanierung, etc.

Einziehen der Hausgelder und Hausgeldrückstände anmahnen
Objektbegehungen

Prüfung Bauzustand und Prüfung eventueller Schäden

Koordinierung von Versicherungsschäden am Objekt

Bedeutet, Schaden wird bekannt gegeben, an Versicherung weitergegeben, mit Versicherung und ggf. Gutachter abgestimmt und Mietausfälle geltend gemacht (wenn Wohnbereich unbewohnbar wird)

§ 27 Abs. 1 WEG

Der Verwalter ist nach § 27 Abs.1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen.

Durchführung von Eigentümerversammlungen und Führung eines Beschlussbuches

Jährlich muss der Verwalter die Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung einladen. Dort werden wichtige Punkte besprochen und beschlossen. Darunter zählen Vereinsversammlung; Neuerungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplanung, größere Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung Fassade, Austausch Fenster), und Sonderwünsche von Eigentümern (Carport, Balkon, etc.).

Für alles, was die Gemeinschaft betrifft, erfolgt eine  Auflistung aller Beschlüsse numerisch fortlaufend geordnet
Wir übernehmen die Nacharbeit der Eigentümersammlung, alle Protokolle  

Erstellung einer Jahresabrechnung sowie eines Wirtschaftsplanes

Es wird geschätzt und kalkuliert, welche Kosten auf die WEG durch Preiserhöhungen oder kleinere Instandhaltungsmaßnahmen im Folgejahr zukommen.

WEG nach außen vertreten und Dienstleistungsverträge abschließen

Mit Verwaltervollmacht können Dienstleister aller Art beauftragt werden, Auskünfte erhalten oder erteilt werden.
Dienstleistungsverträge sind beispielsweise Hausrat, Heizungswartungsfirmen, Versorger (Gas, Strom), Versicherungen

Überprüfung der ausgeführten Arbeiten der Handwerker (Beauftragung der Überprüfung an Dritte)

bei größeren Arbeiten, z.B. Fassadensanierung, Balkonanbau, Dachsanierung, etc.

Einziehen der Hausgelder und Hausgeldrückstände anmahnen
Objektbegehungen

Prüfung Bauzustand und Prüfung eventueller Schäden

Koordinierung von Versicherungsschäden am Objekt

Bedeutet, Schaden wird bekannt gegeben, an Versicherung weitergegeben, mit Versicherung und ggf. Gutachter abgestimmt und Mietausfälle geltend gemacht (wenn Wohnbereich unbewohnbar wird)

§ 27 Abs. 1 WEG

Der Verwalter ist nach § 27 Abs.1 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen.

Durchführung von Eigentümerversammlungen und Führung eines Beschlussbuches

Jährlich muss der Verwalter die Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung einladen. Dort werden wichtige Punkte besprochen und beschlossen. Darunter zählen Vereinsversammlung; Neuerungen, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplanung, größere Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung Fassade, Austausch Fenster), und Sonderwünsche von Eigentümern (Carport, Balkon, etc.).

Für alles, was die Gemeinschaft betrifft, erfolgt eine  Auflistung aller Beschlüsse numerisch fortlaufend geordnet
Wir übernehmen die Nacharbeit der Eigentümersammlung, alle Protokolle  

Erstellung einer Jahresabrechnung sowie eines Wirtschaftsplanes

Es wird geschätzt und kalkuliert, welche Kosten auf die WEG durch Preiserhöhungen oder kleinere Instandhaltungsmaßnahmen im Folgejahr zukommen.

WEG nach außen vertreten und Dienstleistungsverträge abschließen

Mit Verwaltervollmacht können Dienstleister aller Art beauftragt werden, Auskünfte erhalten oder erteilt werden.
Dienstleistungsverträge sind beispielsweise Hausrat, Heizungswartungsfirmen, Versorger (Gas, Strom), Versicherungen

Überprüfung der ausgeführten Arbeiten der Handwerker (Beauftragung der Überprüfung an Dritte)

bei größeren Arbeiten, z.B. Fassadensanierung, Balkonanbau, Dachsanierung, etc.

Einziehen der Hausgelder und Hausgeldrückstände anmahnen
Objektbegehungen

Prüfung Bauzustand und Prüfung eventueller Schäden

Koordinierung von Versicherungsschäden am Objekt

Bedeutet, Schaden wird bekannt gegeben, an Versicherung weitergegeben, mit Versicherung und ggf. Gutachter abgestimmt und Mietausfälle geltend gemacht (wenn Wohnbereich unbewohnbar wird)

Korrespondenz mit den Mietern

Ansprechpartner für den Mieter in allen Anliegen, z.B. Reparaturen, Mängel, Zahlungsschwierigkeiten, etc.

Abwicklung der Mietkaution

die Kaution wird hinterlegt und bis zur Auflösung des Mietvertrags auf dem Konto einbehalten (als Kautionskonto, Sparkonto, Versicherung, usw.)

Wohnungsübergaben
Wohnungsabnahmen
Kontrolle der Mietzahlungen und Forderungsmanagement

Buchhaltung für Mietzahlungen, Mahnläufe, usw. Weiterberechnungen

Erstellung der Betriebskostenabrechnung
Mieterhöhungen prüfen und durchführen
Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker

Beauftragung kleinerer Reparaturen z.B. defekter Wasserhahn, Ausfall der Heizung, Fensterwartung, etc.